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Ordentliche Kündigung (§ 4 Abs. 2 Satzung): Nur zum 31. Dezember möglich. Die Kündigung muss mindestens 4 Wochen vorher schriftlich eingehen – also spätestens Anfang Dezember.
Außerordentliche Kündigung: Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes (z. B. dauerhafter Umzug, schwere Erkrankung) jederzeit möglich. Begründung ist erforderlich.
Nach Eingang erhaltet ihr eine Bestätigung per E-Mail.